Die GeTRA fördert unbürokratisch finanziell da, wo andere Institutionen nicht, noch nicht oder nicht mehr unterstützen können oder wollen.
Zur Überprüfung des individuellen Bedarfs einer finanziellen Unterstützung von Betroffenen führt die GeTRA ein Erstgespräch durch, das ggfs. in eine weiterführende psychologische Beratung und auch neuropsychologische Begutachtung durch Experten (Psychotherapeuten) mündet. Hier können die Folgen einer psychischen Belastung oder eines Traumas für Betroffene und deren Umfeld (Familie, Partner_innen etc.) genauer bewertet werden.
Das Ergebnis der Beratung bzw. Begutachtung dient dann als Grundlage zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung durch die GeTRA. Auch Kosten für eine erforderliche externe Begutachtung können ggf. durch die GeTRA, ggfs. auch im Verbund mit anderen Institutionen, übernommen werden.
Für alle finanziellen Förderungen gilt, dass diese formal bei der GeTRA beantragt und durch den Vorstand bewilligt werden. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung besteht nicht.
Die Kontaktaufnahme kann per E-Mail (info@getra-sh.de) oder telefonisch (0151 15129571) erfolgen.